Schweizer Banken – und damit auch die Sparkasse Schwyz AG – sind dazu verpflichtet, dauerhaft genügend flüssige Mittel zu halten, um ihren Zahlungsverpflichtungen gerecht zu werden. Dies halten die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in den Liquiditätsvorschriften und der Bundesrat in der Liquiditätsverordnung fest.
Geldbezüge und Vergütungen unterliegen daher unterschiedlichen Rückzugsbedingungen. Je höher der Zinssatz auf dem jeweiligen Konto ist, desto niedriger ist der jederzeit frei verfügbare Betrag. Zudem verlängert sich bei einem höheren Zinssatz die einzuhaltende Kündigungsfrist.
Ab 1. Januar 2025 wird die Nichtkündigungskommission (NKK) von 2.00% strikte belastet, sofern die Rückzugslimite innerhalb der vorgegebenen Frist überschritten wird.
Grössere Geldbezüge frühzeitig planen
Übersteigt ein geplanter Geldbezug den Betrag der sofortigen Verfügbarkeit, muss dieser Geldbezug im Voraus gekündigt werden. Dabei gelten je nach Kontoart unterschiedliche Kündigungsfristen.
Beispiel
Sie benötigen für eine neue Investition CHF 50'000 von Ihrem Sparkonto.
Variante 1: Sie haben die CHF 50‘000 vorgängig nicht gekündigt.
Variante 2: Sie haben vorausgeplant und die CHF 50‘000 gekündigt.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und haben bestimmt das passende Konto für Sie.