Checks sind vor der Einreichung jeweils auf der Rückseite zu unterschreiben (indossieren) und bei Firmen mit dem Firmenstempel zu versehen.
Zudem sind folgende Vorlegungsfristen zu beachten:
8 Tage | 20 Tage | 70 Tage |
für Checks, die in der Schweiz ausgestellt wurden | für Checks, die in Europa und den angrenzenden Mittelmeerländern ausgestellt wurden | für Checks, die ausserhalb Europa ausgestellt wurden |