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Nichtkündigungskommission

Schweizer Banken – und damit auch die Sparkasse Schwyz AG – sind dazu verpflichtet, dauerhaft genügend flüssige Mittel zu halten, um ihren Zahlungsverpflichtungen gerecht zu werden. Dies halten die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in den Liquiditätsvorschriften und der Bundesrat in der Liquiditätsverordnung fest.

 

Geldbezüge und Vergütungen unterliegen daher unterschiedlichen Rückzugsbedingungen. Je höher der Zinssatz auf dem jeweiligen Konto ist, desto niedriger ist der jederzeit frei verfügbare Betrag. Zudem verlängert sich bei einem höheren Zinssatz die einzuhaltende Kündigungsfrist.

 

Ab 1. Januar 2025 wird die Nichtkündigungskommission (NKK) von 2.00% strikte belastet, sofern die Rückzugslimite innerhalb der vorgegebenen Frist überschritten wird.

 

Grössere Geldbezüge frühzeitig planen

Übersteigt ein geplanter Geldbezug den Betrag der sofortigen Verfügbarkeit, muss dieser Geldbezug im Voraus gekündigt werden. Dabei gelten je nach Kontoart unterschiedliche Kündigungsfristen. 

 

Beispiel

Sie benötigen für eine neue Investition CHF 30'000 von Ihrem Sparkonto.

 

Variante 1: Sie haben die CHF 30‘000 vorgängig nicht gekündigt.

  • Beim Sparkonto können Sie CHF 20‘000 innerhalb von 31 Tagen (monatsübergreifend) ohne Betragskündigung beziehen.
  • Für die zusätzlichen CHF 10‘000 fällt eine NKK von 2.00% an.
  • Sie bezahlen CHF 200 NKK.

Variante 2: Sie haben vorausgeplant und die CHF 30‘000 gekündigt.

  • Sie beziehen die CHF 30‘000 nach Ablauf der Kündigungsfrist von 31 Tagen gebührenfrei.
  • Sollte sich Ihre Investition verzögern, können Sie den Betrag auf Ihr Privatkonto übertragen. Für das Privatkonto gelten grosszügigere Rückzugsbedingungen.

 

Wie können Sie die Nichtkündigungskommission vermeiden?

  • Informieren Sie sich über die Rückzugsbedingungen Ihrer Konten. Danach wissen Sie, über welche Guthaben Sie kurzfristig ohne Belastung einer Nichtkündigungskommission verfügen können. 
  • Trennen Sie Bezahlen und Sparen konsequent mit den dafür vorgesehenen Konten.
  • Kündigen Sie bei grösseren Investitionen rechtzeitig den benötigten Betrag über Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin. Ein Anruf oder eine Nachricht über das Kundenportal genügt.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kundenberater oder Ihrer Kundenberaterin, ob Sie für Ihre Pläne und Wünsche über die passenden Konten verfügen.

 

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter und haben bestimmt das passende Konto für Sie.

 

 

Übersicht Kontosortiment und Zinssätze

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Bei Fragen oder für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
 

Tel.  041 819 02 50

 

Sparkasse Schwyz AG
Herrengasse 23
6431 Schwyz

 

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