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Geldwäschereigesetz (GwG)

Seit 1. Januar 2023 sind die Banken aufgrund Änderungen im Geldwäschereigesetz (GwG) unter anderem verpflichtet, von sämtlichen Kunden periodisch die Belege auf Aktualität zu überprüfen. Dabei wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, das heisst je nach definierter Risikokategorie des einzelnen Kunden ist die Periodizität länger oder kürzer und die Prüfintensität mehr oder weniger weitgehend. Zudem sind die wirtschaftlichen Berechtigten neuerdings zu verifizieren. Die erhaltenen Angaben müssen plausibilisiert werden, beispielsweise mit zusätzlichen Dokumenten.

 

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