Kontakt

Finanzierung Landwirtschaft

Besitzen Sie eine landwirtschaftliche Liegenschaft, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt ist? Landwirtschaftliche Liegenschaften können bis zu 100% der vom kantonalen Steueramt bestimmten Belastungsgrenze hypotheziert werden. Bei problemloser Tragbarkeit bewilligt das kantonale Amt für Landwirtschaft in Einzelfällen auch Überbelehnungen (> 100% Belastungsgrenze). Der über die Belastungsgrenze hinausgehende Schuldbetrag unterliegt der Amortisationspflicht und ist innert 25 Jahren zu tilgen. Finanzierungen bis zu 100% der Belastungsgrenze sind amortisationsfrei. 

 

Gerne stehen Ihnen unsere Finanzierungsspezialisten für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

 

Kontakt und Beratung

Unser Team gibt Ihnen gerne Auskunft:
 

Tel.  041 819 02 50

 

Sparkasse Schwyz AG
Kreditberatung
Herrengasse 23
6431 Schwyz

 

Unser Team für Sie.

Onlinerechner

Sie finden nützliche Onlinerechner rund um das Thema Finanzieren im Kundenportal.

 

zu den Onlinerechnern