Besitzen Sie eine landwirtschaftliche Liegenschaft, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt ist? Landwirtschaftliche Liegenschaften können bis zu 100% der vom kantonalen Steueramt bestimmten Belastungsgrenze hypotheziert werden. Bei problemloser Tragbarkeit bewilligt das kantonale Amt für Landwirtschaft in Einzelfällen auch Überbelehnungen (> 100% Belastungsgrenze). Der über die Belastungsgrenze hinausgehende Schuldbetrag unterliegt der Amortisationspflicht und ist innert 25 Jahren zu tilgen. Finanzierungen bis zu 100% der Belastungsgrenze sind amortisationsfrei.
Gerne stehen Ihnen unsere Finanzierungsspezialisten für eine individuelle Beratung zur Verfügung.