Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für Sparkasse TWINT

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Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für Sparkasse TWINT

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien für Sparkasse TWINT als PDF

Dieser Text gilt sinngemäss für weibliche und eine Mehrzahl von Personen. 

1. Allgemeines 
1.1. Geltungsbereich.
Die Sparkasse Schwyz AG (nachfolgend «Bank») ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Schwyz. Die TWINT AG ist eine von der Bank unabhängige Schweizer Aktienge-sellschaft mit Sitz in Zürich. 

Die Bank bietet Privatkunden mit einem E-Banking Vertrag unter dem Namen «Sparkasse TWINT» eine eigene mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend «Sparkasse TWINT»).

Allgemeine Informationen zur Bank sowie weitere regulatorische Informationen und rechtliche Hinweise sind in der jeweils aktuellen Fassung auf sparkasse.ch/agb publiziert und können bei der Bank eingesehen werden. Über Sparkasse TWINT angebotene Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf sparkasse.ch/twint sowie in Sparkasse TWINT beschrieben sind (nachfolgend «Dienstleistungen»). 

Diese Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie für Sparkasse TWINT (nachfolgend «Nutzungsbedingungen») regeln ergänzend zu den bereits akzeptierten «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» und weiteren allfälligen vertraglichen Verpflichtungen die Benutzung von Sparkasse TWINT und die in Sparkasse TWINT erbrachten Dienstleistungen. Diese Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, sobald der Kunde in Sparkasse TWINT das Einverständnis erklärt hat.

1.2. Dienstleistungen. Sparkasse TWINT ist eine mobile App, die bargeldlose Zahlungen über das TWINT Zahlungssystem ermöglicht. Sparkasse TWINT kann von Kunden verwendet werden, um:

  • Zahlungen zwischen TWINT Nutzern durchzuführen («P2P-Zahlung»);
  • als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, online und in Apps bei autorisierten Händlern oder Dienstleistungsanbietern, die TWINT als Zahlungsmittel akzeptieren (nachfolgend «Händler»), eingesetzt werden («P2M-Zahlung»); und
  • Rechnungen von gewissen Rechnungsstellern zu bezahlen («Rechnungszahlung»). 

Die Bank kann sodann die Verwendung von Sparkasse TWINT auch im Ausland bei Händlern zulassen, die an einem mit dem TWINT Zahlungssystem kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an das TWINT Zahlungssystem weitergeleitet (nachfolgend «internationale Zahlung»). 

Darüber hinaus bietet Sparkasse TWINT verschiedene Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Kundenkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketing. 

Diese Mehrwertleistungen erlaubt es Kunden u.a., Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen in Sparkasse TWINT zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über Sparkasse TWINT einzulösen.

1.3. Technische Voraussetzungen. Sparkasse TWINT darf nur von einem offiziellen App-Store bezogen werden. Benötigt wird ein Smartphone, das mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet ist und die im jeweiligen offiziellen App-Store angegebenen Anforderungen erfüllt. 

Die Nutzung der Zahlungsfunktion und der Mehrwertleistungen erfordert eine aktive Internetverbindung.

1.4. Registrierung und Identifizierung. Zur Nutzung von Sparkasse TWINT ist der Kunden verpflichtet, sich innerhalb von Sparkasse TWINT zu registrieren und die verlangten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Bank behält sich vor, zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben jederzeit weitere Informationen zu verlangen. Die registrierte Telefonnummer wird aus Sicherheitsgründen per SMS verifiziert. Mit der Registration mittels E-Banking Vertragsnummer und E-Banking Passwort bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer der Telefonnummer und des Smartphones zu sein. Bei einer Änderung der bei der Registrierung angegebenen Daten müssen diese unverzüglich in Sparkasse TWINT aktualisiert werden. 

Die Bank behält sich vor, Registrierungsgesuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. bereits erfolgte Registrationen wieder rückgängig zu machen.

1.5. Geheimhaltung. Der Umstand der Geschäftsbeziehung und daraus resultierende Daten (z.B. Name, Wohnort, Transaktionsdaten) werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Sie können zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte bekannt gegeben werden. Die Vertraulichkeit ist sodann zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, aber insbesondere in folgenden Fällen, aufgehoben:

  • Wahrnehmung gesetzlicher Auskunftspflichten und Erfüllung regulatorischer Vorgaben
  • Inkasso von Forderungen der Bank
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen.

1.6. Support. Die Bank stellt den Kunden im Sinne eines technischen Supports über Sparkasse TWINT eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der Bank auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann.

1.7. Sorgfalts- und andere Pflichten des Kunden. Beim Umgang mit Sparkasse TWINT sind insbesondere folgende Sorgfaltspflichten durch den Kunden einzuhalten:

  • Das Smartphone ist vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
  • Der Code für die Nutzung von Sparkasse TWINT und der SMS-Code für die Verifizierung sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
  • Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum usw.) bestehen. 
  • Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahls, ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung von Sparkasse TWINT erfolgen kann.
  • Verbot des Jailbreaks (Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Smartphone zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (Einrichtung eines Zugriffs auf Systemebene des Smartphones), sowie Verbot der Installation von nicht im offiziellen App-Store erhältlichen Apps, da dies das Smartphone für Viren und Malware anfälliger macht.
  • Vor jeder Ausführung einer Zahlung sind die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
  • Ausgeführte Zahlungen sind zu prüfen. Sofern Unstimmigkeiten festgestellt werden, sind diese der Bank unverzüglich und spätestens innert 30 Tagen mitzuteilen. Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden und entsprechend können keine Beanstandungen entgegengenommen werden. 

Der Kunde ist für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich und trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung von Sparkasse TWINT auf dem Smartphone ergeben. Insbesondere werden Handlungen, die eine Drittperson unberechtigt mit Sparkasse TWINT auf dem Smartphone eines Kunden vornimmt, dem Kunden zugerechnet.

1.8. Privatnutzung; Missbräuche. Sparkasse TWINT darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden; insbesondere ist es nicht zulässig, Sparkasse TWINT zum Empfangen von P2P-Zahlungen aus der Abwicklung von kommerziellen Verkäufen oder der Erbringung von Dienstleistungen zu verwenden. 

Weicht die Nutzung von Sparkasse TWINT erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die Bank den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei der Registrierung.

1.9. Haftung. Die Bank haftet nicht für dem Kunden entstandene Verluste oder Schäden aufgrund der Verwendung von Sparkasse TWINT, insbesondere nicht für Verluste oder Schäden:

  • aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Defekten, Ausfällen und unberechtigten Zugriffen oder Eingriffen auf das Smartphone;
  • die ganz oder teilweise auf einen Verstoss des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen oder anwendbare Gesetze zurückzuführen sind;
  • aufgrund einer Störung oder Fehlers von Sparkasse TWINT oder der verwendeten Hardware;
  • aufgrund von Störungen, Unterbrechungen (inkl. für Systemwartungsarbeiten) oder Überlastungen der relevanten Informatiksysteme bzw. Netze;
  • aufgrund von Zahlungen, die nicht oder verzögert verarbeitet werden;
  • in Bezug auf Mehrwertleistungen;
  • die auf Handlungen oder Unterlassungen von Dritten (inkl. Hilfspersonen der Bank) zurückzuführen sind, es sei denn, diese Verluste oder Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden der Bank zurückzuführen. In diesem Fall werden Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis bis höchstens CHF 3'000.00 ersetzt. 

Die Haftung der Bank für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Der Kunde hält die Bank schadlos für Schäden oder Verluste, die die Bank aufgrund der Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen oder gesetzlichen Vorgaben, aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden oder der Ausführung von Anweisungen entstehen.

1.10. Kommunikation. Die Kommunikation zwischen der Bank und den Kunden erfolgt grundsätzlich über Sparkasse TWINT. Bei Bedarf kann die Bank dem Kunden auch ausserhalb von Sparkasse TWINT kontaktieren. Eine solche Kommunikation ist nicht zwingend vertraulich oder sicher. 

1.11. Änderung Nutzungsbedingungen. Die Bank kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden auf geeignete Weise bekannt gegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann der Kunde Sparkasse TWINT nicht mehr verwenden.

1.12. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und Beschränkung der Dienstleistungen. Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, Zahlungssystemen, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen. 

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über ein mit dem TWINT Zahlungssystem kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. 

Die Bank behält sich vor, das Angebot in Sparkasse TWINT jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder vollständig einzustellen, insbesondere aufgrund rechtlicher Anforderungen, technischen Problemen, zwecks Verhinderung von Missbräuchen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen. 

Die Bank kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Nutzung von Sparkasse TWINT für einzelne Kunden einschränken oder unterbiden, Zahlungen nicht oder nur verzögert verarbeiten, eingehende Zahlungen zurückweisen insbesondere, wo dies nach deren Auffassung aus rechtlichen Gründen oder solchen, die die Reputation betreffen, angezeigt ist, bei IT-gestützten Angriffen, bei Missbrauch oder bei Betrugsverdacht. Im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung können Umstände eintreten, die die Bank verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. 

Der Kunde ist verpflichtet, der Bank auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die diese benötigt, um den gesetzlichen oder internen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.

1.13. Geistiges Eigentum. Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung von Sparkasse TWINT. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbe dingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der Bank oder den berechtig ten Dritten.

1.14. Datenschutz. Die Bank verpflichtet sich hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten der Kunden die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz [DSG] und Verordnung über den Datenschutz [DSV]) einzuhalten.

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider) oder ausländische Zahlungssysteme bzw. Vermittler bei internationalen Zahlungen) beiziehen darf und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die Bank verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle dieser Dienstleister. 

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Transaktionsdaten zu Marketing- und Werbezwecken ausgewertet werden und somit das Nutzungsverhalten der Kunden analysiert wird. Dazu gehören Daten und Informationen zum Händler, zum Zeitpunkt, zur Art und zum Betrag der mit Sparkasse TWINT getätigten Transaktionen. Zudem wird erfasst und ausgewertet, welche Angebote der Kunde in Sparkasse TWINT anschaut, aktiviert und einlöst. Die Bank hat keine Einsicht in den Inhalt des Warenkorbes der Kunden und wertet solche Daten entsprechend auch nicht aus. 

Die Analyse des Nutzungsverhaltens und der allfälligen weiteren Daten haben den Zweck, dem Kunden Angebote und Werbung zu mit Sparkasse TWINT verbundenen Produkten und Dienstleistungen anzuzeigen, die den Kunden möglicherweise interessieren könnten. Angebote von Dritten, die nicht mit der Bank verbunden sind, werden dem Kunden nur angezeigt, wenn das entsprechende Einverständnis gegeben wurde (siehe Ziffer 3.1.1). 

Weitere Informationen zu den Datenbearbeitungen finden sich den bereits akzeptierten «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» unter sparkasse.ch/agb und in der Datenschutz erklärung unter sparkasse.ch/datenschutzerklaerung.

1.15. Dauer und Kündigung. Die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und der Bank wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen. 

Die Bank kann die Geschäftsbeziehung jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen kündigen.

1.16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. 

Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden, zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist Schwyz ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für Kunden mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist Schwyz sodann auch Betreibungsort.

2. Zahlungsfunktionen 
2.1. Limiten.
Der Kunde kann die jeweils gültigen Limiten direkt in Sparkasse TWINT einsehen. 

Die Bank behält sich vor, diese Limite jederzeit zu senken oder zu erhöhen bzw. zusätzliche Limite einzuführen, insbesondere aus regulatorischen sowie Sicherheitsgründen.

2.2. Zahlen mit Sparkasse TWINT. Der Kunde kann mit dem Smartphone an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im In - und Ausland, Automaten, im Internet, in anderen Apps, durch Hinterlegung als Sparkasse TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, bei Mehrwertleistungen und an andere TWINT Nutzer im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen. 

Bei einer Bezahlung wird der entsprechende Betrag direkt vom verknüpften Konto abgebucht.

Der Kunde kann in den Einstellungen von Sparkasse TWINT frei wählen, ab welchem Betrag eine Zahlung nur nach ausdrücklicher Bestätigung erfolgen soll. Die entsprechende Limite kann jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen – auch wiederkehrende (Abonnement) – bei Händlern und Rechnungsstellern, bei welchen Sparkasse TWINT als Zahlungsart hinterlegt wurde und wo die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben wurden. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten Abwicklung. 

Bei der Hinterlegung von Sparkasse TWINT als Zahlungsart, ermächtigt der Kunde einen Händler bzw. Rechnungsteller, den entsprechenden Betrag direkt über Sparkasse TWINT abzubuchen, ohne dass einzelne Belastungen autorisieren werden müssen. Dies können auch wiederkehrende Transaktionen sein, z.B. für ein Abonnement. Die Hinterlegung dieser TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler bzw. Rechnungsteller voraus, wobei nicht unterschieden wird zwischen einer Ermächtigung für eine einmalige Transaktion oder für wiederkehrende Transaktionen, z.B. für ein Abonnement. Eine solche Ermächtigung für einen Händler bzw. Rechnungssteller kann in Sparkasse TWINT jederzeit widerrufen werden. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen können nur beim Händler bzw. Rechnungsteller erneuert werden. 

Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigt der Kunde einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht. 

Bei internationalen Zahlungen müssen die Kunden die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Kunden haben sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Rechnungssteller zu einigen.

Rechnungszahlungen werden vom TWINT Zahlungssystem mit einer zeitlichen Verzögerung verarbeitet. Diese Verzögerung kann bis zu einer Woche betragen. Es obliegt dem Kunden, die fristgerechte Zahlung an den Rechnungssteller sicherzustellen. Eine Rückabwicklung einer Rechnungszahlung ist unter keinen Umständen möglich. Kunden haben sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Rechnungssteller zu einigen. 

Bei P2P-Zahlungen an andere TWINT Nutzer kann der Kunde zusätzlich Nachrichten und/oder Bilder mitsenden. Es ist untersagt, Nachrichten oder Bilder mit anstössigem oder illegalem Inhalt über Sparkasse TWINT zu versenden bzw. andere TWINT Nutzer über diese Funktion zu belästigen.

2.3. Belastung der Zahlungen. Der Kunde anerkennt sämtliche getätigten P2M- und P2P-Rechnungszahlungen, welche mit Sparkasse TWINT von ihrem Smartphone aus erfolgt sind und in Sparkasse TWINT als Zahlung registriert wurden, selbst wenn diese Zahlungen ohne ihre Zustimmung erfolgt sind.

2.4. Preise und Drittvergütungen. Die Installation von Sparkasse TWINT und die Nutzung der damit verbundenen Dienstleistungen sind grundsätzlich kostenlos. Allfällig anfallende Gebühren für weitere Dienstleistungen werden den Kunden vorgängig in der Sparkasse TWINT angezeigt. 

Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Bank kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Markup) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Markup und die Gebühren fliessen allein der Bank zu. Den Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt. Kommt es zu einer Rückabwicklung einer internationalen Zahlung, so wird diese zum dannzumal gestellten Wechselkurs durchgeführt. Die Kunden tragen das entsprechende Wechselkursrisiko. 

Änderungen von Preisen und die Einführung neuer wird in geeigneter Weise bekanntgegeben. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor Inkrafttreten der Änderung den Vertrag kündigt (Ziffer 1.15). Änderungen von Preisen für internationale Zahlungen müssen nicht separat bekanntgegeben werden. Den Kunden wird aber immer der Endbetrag in Schweizer Franken inkl. allen Gebühren angezeigt, bevor eine internationale Zahlung bestätigt wird. 

Bei P2M-Rechnungszahlungen und der Inanspruchnahme von Mehrwertleistungen erhält die Bank unter Umständen gewisse Vergütungen von Dritten. Sie erlauben der Bank, die Benutzung von Sparkasse TWINT grundsätzlich kostenlos anzubieten. Der Kunde verzichtet auf die Erstattung sämtlicher Drittvergütungen, die die Bank in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft erhalten könnte.

3. Mehrwertleistungen 
3.1. «Mobile-Marketing-Kampagnen» 
3.1.1. Ausspielung von Kampagnen.
Die Bank kann den Kunden Anzeigen (z.B. Informationen zu Sparkasse TWINT oder Werbung), Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend «Kampagnen») in Sparkasse TWINT ausspielen, wo diese gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. 

Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden: 

  • Kampagnen der Bank in eigener Sache oder mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Sparkasse Kampagne»).
  • Kampagnen der TWINT AG oder des TWINT Zahlungssystems in eigener Sache (nachfolgend «TWINT Kampagnen»).
  • Kampagnen der TWINT AG zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «TWINT Mehrwert-Kampagnen»).
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter Kampagnen»). 

Im Gegensatz zu den Sparkasse Kampagnen, TWINT Kampagnen und TWINT Mehrwert-Kampagnen setzt die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen voraus, dass die Kunden durch Aktivierung in Sparkasse TWINT die ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt. Mit der Aktivierung erklärt sich der Kunde sodann ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank weitere Daten für die personalisierte Ausspielung von Kampagnen auswerten kann. Diese Zustimmung kann in Sparkasse TWINT jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf hat zur Folge, dass keine Drittanbieter-Kampagnen mehr ausgespielt werden, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitiert werden kann.

Kampagnen können spezifische Teilnahmebedingungen vorsehen. Bei einer Aktivierung bzw. Einlösung einer entsprechenden Kampagne gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert.

3.1.2. Geltungsdauer von Kampagnen. Kampagnen sind nur so lange gültig, wie sie in Sparkasse TWINT angezeigt werden. 

Es gibt Kampagnen, die vorgängig in Sparkasse TWINT aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der TWINT AG deaktiviert werden, wenn sie innerhalb einer gewissen Frist nicht eingelöst wurden. 

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass sie vorgängig in Sparkasse TWINT aktivieren werden müssen. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit Sparkasse TWINT eingelöst werden. 

Die Aktivierung einer Kampagne bzw. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. 

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung in Form eines Cashback-Guthabens zurückerstattet. Die TWINT AG ist berechtigt, die Auszahlung des Cashback-Guthabens zu verzögern, bis das Cashback-Guthaben CHF 10.00 oder mehr beträgt, oder die Auszahlung bei Betrugsverdacht zu verweigern.

3.2. Kundenkarten. Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Kundenkarten») in Sparkasse TWINT zu hinterlegen. Hinterlegte Kundenkarten können jederzeit wieder aus Sparkasse TWINT entfernt werden. 

Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Kundenkarte in Sparkasse TWINT gibt der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Kundenkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit Sparkasse TWINT einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Herausgeber der Kundenkarte technisch möglich ist.

Andere Kundenkarten müssen manuell beim Händler vorgewiesen werden. Die Verwendung einer Kundenkarte kann in Sparkasse TWINT jederzeit deaktiviert werden. Die TWINT AG kann hinterlegte Kundenkarten ebenfalls aus Sparkasse TWINT entfernen, wenn die Kundenkarte abläuft oder die Kundenkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in Sparkasse TWINT zur Verfügung steht. 

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Kundenkarten, die mit dem Einsatz der Kundenkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in Sparkasse TWINT ausgespielt werden. Der Kunde erhält solche Kampagnen nur dann, wenn vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt wurde (siehe Ziffer 3.1.1).

3.3. Partner-Funktionen. Im Bereich «Partner-Funktionen» hat der Kunde die Möglichkeit, die dort aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Gewisse Kunden können die Funktion «Später bezahlen» nutzen. Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von Dritten erbracht. Es gelten entsprechend die separaten Vertragsbedingungen für die jeweilige in Anspruch genommene Dienstleistung. Die Bank übernimmt keine Haftung für diese Angebote. Bei Beanstandungen hat sich der Kunde direkt an den entsprechenden Anbieter zu wenden.

3.4. Weitere Mehrwertleistungen. Die Bank kann neben Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen» und der Funktion «Später bezahlen» jederzeit weitere Mehrwertleistungen in Sparkasse TWINT anbieten und dafür gegebenenfalls separate Vertragsbedingungen vorsehen.

3.5. Haftung für Mehrwertleistungen. Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter-Kampagnen, Kundenkarten, «Partner-Funktionen», die Funktion «Später bezahlen» und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der Sparkasse TWINT ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank haftet hierfür nicht und hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen. 

Auch haftet die Bank nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Kundenkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte. 

Die Bank ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in Sparkasse TWINT zur Verfügung zu stellen. Die Bank kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Der Kunde trägt einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

3.7. Auskunfts- und Informationsrecht. Allgemeine Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz können an die unten aufgeführte Adresse bzw. E-Mail an die Bank gerichtet oder Auskunft über die bei der Bank bearbeiteten Daten verlangt werden. Um eine zeitnahe Beantwortung des Anliegens zu gewährleisten, sind dem unterschriebenen Brief eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises beizulegen. 

Weitere Details zum Umgang mit sensitiven Daten durch die Bank können unter sparkasse.ch/datenschutzerklaerung eingesehen werden.

Sparkasse Schwyz AG 
Legal & Compliance 
Herrengasse 23 
Postfach 564 
6431 Schwyz 
oder 
compliance@sparkasse.ch 

Schwyz, 1. September 2025